(Das folgende ist eine Beschwerde, die ich an den NDR geschickt habe. Dabei geht es um die Berichterstattung über sog. Killerspiele in der Sendung Panorama. Genaueres zum Thema gibt es hier.)

In den ARD-Leitlinien heißt es auf Seite 47:

„Die ARD wird an dem Konzept einer sachlich-distanzierten Darstellung ohne Wertung und Emotionalisierung festhalten.“

Auf Seite 48 weiter:

„Kritischer, investigativer Journalismus hat einen festen und regelmäßigen Platz im Hauptabendprogramm des Ersten. In Magazinen, Dokumentationen, Reportagen und Features wird die ARD 2007/08 sorgfältig recherchierte Beiträge […] zeigen. Die […] politischen Magazine […] ‚Panorama‘ […] werden auch in den kommenden Jahren für differenzierte und sachkundige Hintergrundinformation und einen vorurteilsfreien und streitfreudigen Meinungsaustausch sorgen.“

Der gezeigte Beitrag von Panorama ist weder „sachlich-distanziert“, noch ohne „Wertung und Emotionalisierung“ und „differenzierte und sachkundige Hintergrundinformation“ sieht auch anders aus. Vielmehr ist der Beitrag wertend-reißerisch und zeugt von undifferenzierten, falschen und geradezu verleumderischen Informationen. Selbst auf Privatsendern wie RTL 2 habe ich selten solch erschreckende Beiträge gesehen.

Ich werde Ihnen nun zunächst meine Kritik am Beitrag schildern, um dann am Ende meine konkreten Fragen zu stellen, auf die ich Antworten erwarte.

Zu Beginn des Beitrags schildert Anja Reschke: „Die meisten Spieler behaupten: Wenn man da jemanden abknallt, zersägt oder vergewaltigt, hätte das ja nichts mit der Wirklichkeit zu tun.“

Eine korrekte und wertneutrale indirekte Rede wäre gewesen: „Wenn man da…, habe das nichts mit der Wirklichkeit zu tun.“ Welche suggestive Wirkung der hier fälschlicherweise verwendete Konjunktiv II (Irrealis) und das geschickt eingefügte „ja“ haben, brauche ich Ihnen hoffentlich nicht erläutern.

Das wirklich Katastrophale an dieser Aussage ist jedoch, dass es keine Spiele gibt, in denen der Spieler überhaupt die Möglichkeit erhält, Menschen zu vergewaltigen. Aber darauf werde ich später eingehen.

Anschließend folgt eine Einstellung, in der ein Spieler am Computer gezeigt wird. Darauf folgen Ausschnitte aus dem Spiel „Call Of Duty 2“ (CoD2). In diesen sieht man, wie der Protagonist feindliche Soldaten erschießt und danach noch auf die Leichen dieser Schüsse abgibt. Es folgt eine Einstellung, in der der vorher gezeigte Spieler grinsend beim Spielen gezeigt wird.

Die Wirkung ist klar: Die gezeigten Spielszenen wurden von eben jenem Spieler so gespielt. Er schießt auf am Boden liegende Leichen und grinst danach. Verabscheuungswürdig, nicht wahr?

Tatsächlich behauptet der gezeigte Spieler auf der Homepage seiner Spielgemeinschaft (Clan [CODW]: http://www.codw.net/), dass die gezeigte Spielsequenz gar nicht von ihm stammt. Woher Panorama also Szenen hat, bei denen jemand auf Leichen schießt, ist fraglich. Das Grinsen des Spielers beziehe sich auf eine lustige Aussage eines anderen Spielers im sogenannten Teamspeak (eine Audioschaltung über die die Spieler während des Spiels miteinander in Kontakt treten).

Mit den Bildern wird also eine grundsätzlich andere Situation suggeriert, als sie anscheinend tatsächlich stattgefunden hat. „Sachlich-distanziert“ und „ohne Wertung“ ist das bestimmt nicht.

Zumal festzuhalten ist, dass das Schießen auf Leichen im Spiel zwar möglich ist, allerdings spielerisch nicht belohnt wird. Im Gegenteil, durch solches Verhalten vergeudet der Spieler wertvolle Munition, die ihm im späteren Spiel evtl. fehlt.

Darauf folgt ein Kommentar aus dem Off: „Das Ziel: Möglichst viele Menschen töten, je blutiger, desto besser.“

Auch diese Aussage ist absurd. Tatsächlich bietet die Mehrspielervariante von CoD2 einen Modus in dem der Spieler, der die meisten Gegner tötet, die meisten Punkte erhält. Hier ist jedoch anzumerken, dass das Spiel in der Wertung nicht unterscheidet, wie ein Gegner getötet wird. Die Möglichkeit, einen anderen Spieler besonders blutig zu töten, besteht gar nicht.

Allerdings sind weitere Spielmodi wesentlich verbreiteter. In diesen Modi spielen die Spieler in Gruppen gegeneinander, um bestimmte Aufträge zu erfüllen (Sicherung eines Postens, Sprengung einer Brücke, etc.). Hierbei ist viel Koordination, Teamfähigkeit, Taktik und Strategie gefragt. Seltsam, dass Panorama das Spiel auf „blutiges Töten“ reduziert.
Anschließend kommt der einzige Moment, in dem Spieler oder Vertreter ihrer Interessen zu Wort kommen. Länge: 36 Sekunden. Aus einem fünfstündigen Interview (Quelle: Homepage der Spieler) werden zwei kurze Zitate verwendet, die aus dem Zusammenhang gerissen besonders gut die Intention des Beitrags unterstreichen.

Daraufhin wird Bert Weingarten der Firma „Pan Amp“ befragt. Anstatt eines Medienpädagogen, Psychologen oder auch Sozialarbeiters wird ein Mann befragt, der mit seiner „Sicherheitsfirma“ u.a. einen sogenannten „Ego-Shooter Filter“ anbietet. Herr Weingarten und seine Firma profitieren also wirtschaftlich von einem Verbot gewisser Computerspiele. Inwiefern Weingarten diese Sache unbefangen beurteilen kann, ist fraglich. Eine Dramatisierung des Gefährdungspotentials solcher Spiele liegt sicherlich in seinem eigenen Interesse. Dabei ist seine Firma durchaus umstritten.

Welche Qualifikation Bert Weingarten mitbringt, um das Gefährdungspotential solcher Spiele einzustufen, ist mir schleierhaft. Pädagogen oder Psychologen sollten wesentlich besser in der Lage sein, dies einzustufen, als ein Unternehmer. Auf der Homepage des Unternehmens (http://www.panamp.de/) findet man keine Qualifikationen, aus denen sich entsprechende Kompetenzen ableiten ließen.

Beim Heise-Verlag kann man unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/85825 nachlesen, dass für den Beitrag auch ein Mitarbeiter dieses Verlages befragt wurde. Seine Aussagen wurden jedoch (angeblich aus Zeitgründen) nicht mehr gezeigt. Der Heise-Verlag gilt wie kein anderer Verlag in Deutschland als Kompetenz in Sachen Computer und Neue Medien. Es wundert mich schon, dass die Äußerungen des Heise-Mitarbeiters nicht verwendet wurden, der Teil über Bert Weingarten aber fast eine Minute einnimmt (der gesamte Beitrag dauert 5:45 Minuten).

Im Laufe des Berichts über Herrn Weingarten werden CoD2-Spieler als „Familienväter, Schüler, Nazis“ bezeichnet. Das ist sicherlich nicht falsch, da garantiert auch Väter, Schüler und sogar Nazis unter den Spielern anzutreffen sind. Aber genauso ist diese Aussage völlig lächerlich. Dementsprechend könnte man die Zuschauer von Panorama als „Briefmarkensammler, BILD-Leser, Kindervergewaltiger“ darstellen. Die demagogische Wirkung solcher Worte brauche ich hoffentlich nicht zu erläutern.

Abschließend wird als Argument für die Gefährlichkeit des Spiels angeführt, dass man das Spiel um NS-Symbole wie die SS-Runen oder gar Hakenkreuze erweitern könne. Noch dazu wird erwähnt, dass dies illegal sei. Richtig, nach § 86(a) StGB ist sowas verboten. Inwiefern das jedoch für ein Verbot solcher Spiele sprechen soll, wird mir nicht klar. Tatsächlich enthält das Spiel an sich keine verfassungsfeindlichen Symbole. Wer in der Lage ist, § 86 StGB zu umgehen, ist aber auch in der Lage, einen verschärften § 131 StGB zu umgehen und sich auch das Spiel trotz Verbots zu beschaffen.

Tatsächlich kann ich aber als Spieler auch jedes andere Spiel um verfassungsfeindliche Symbole erweitern. Genauso wie meinen Windows-Desktop. Oder meine Tapeten. All das ist illegal. Möglich bleibt es trotzdem.

Die Tatsache, dass CoD2 in Deutschland keine Jugendfreigabe hat (und damit nur an Erwachsene verkauft werden darf), wird von Panorama natürlich nicht erwähnt.

Es folgen weitere Szenen eines Spiels namens „Grand Theft Auto: San Andreas“ (GTA). Das Spiel ist in der gezeigten Version in Deutschland nicht erhältlich und hat daher automatisch keine Jugendfreigabe. Hier wird suggeriert, die Aufgabe des Spielers bestehe darin, Passanten qualvoll zu töten. Das Gegenteil ist der Fall. Zwar ist das grundsätzlich möglich (und damit für mich mehr als Grund genug, dass Spiel durchaus sehr kritisch zu sehen), allerdings wird der Spieler für solche Aktionen schnell durch die spielinterne Polizei verfolgt und bestraft.

Die folgenden Szenen aus dem Spiel „Der Pate“ (ebenfalls keine Jugendfreigabe) sind eine Zwischensequenz. Also ein Teil des Spiels auf die der Spieler aktiv keinen Einfluss hat. Diese Szenen müsste man also mit entsprechenden Filmen vergleichen, die teilweise mehrfach mit Oscars und anderen Filmpreisen ausgezeichnet wurden.

Danach folgt die größte Dreistigkeit im gesamten Beitrag. Mit den Worten „Und was es nicht an der Ladentheke zu kaufen gibt, holen sich selbst Kinder problemlos aus dem Internet. Wie dieses Spiel: Wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt.“ wird eine Spielszene gezeigt, in der man einen Mann und eine Frau beim Geschlechtsverkehr sieht. Beide bekleidet (wenn auch sie äußerst spärlich). Eine Szene die an sich von vielen 20:15-Uhr-Fernsehfilmen problemlos an Brisanz getoppt wird. Im Hintergrund hört man das Lied „Rape Me“ (dt. „vergewaltige mich“) von Nirvana.

Erstens handelt es sich bei diesem Spiel um eine Modifikation des bereits vorher gezeigten GTA. Mit dieser Modifikation namens „Hot Coffee“ ließen sich im Spiel gewisse Funktionen freischalten. Mit diesen konnte der Spieler im Spiel eine virtuelle Freundin betören. Nachdem man diese Frau durch Dates genügend überzeugt hatte, konnte man sich von dieser zum Kaffee einladen lassen, was zum Geschlechtsverkehr führte.

Zweitens handelte es sich bei diesem um einvernehmlichen, freiwilligen Geschlechtsverkehr! Von Vergewaltigung kann also gar keine Rede sein. Auch ist die Aussage „Wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt“ natürlich abgesehen von dieser Tatsache absurd. Dieser Teil des Spiels führt weder zum Sieg, noch ist er für das eigentliche Spiel von Belang.

Drittens sind entsprechende Szenen in der aktuellen Version des Spiels vollständig gelöscht und deaktiviert, so dass sie auch durch die entsprechende Modifikation nicht mehr zugänglich sind. Und viertens enthält das Spiel das o.g. Lied von Nirvana nicht. Es muss also nachträglich zu den Szenen gemischt worden sein.

Ich betrachte es als absolute Unverschämtheit, dass hier durch diese Lüge Computerspieler verunglimpft werden. Sämtliche Handlungen, die man als Spieler eines Computerspiels durchführen kann, findet man auch in Filmen und Literatur. Robin Hood beklaut die Reichen, James Bond tötet Bösewichte und Jack Bauer foltert in der Serie „24“ Terroristen für das Wohl des amerikanischen Volks (obwohl mir keine legalen Spiele bekannt sind, in denen man aktiv foltert). Allesamt Identifikationsfiguren, bei denen der Zweck die Mittel ihrer Handlungen zu rechtfertigen scheint.

Vergewaltigungen sind jedoch durch und durch verabscheuungswürdig. Ich kenne niemanden, der einen Vergewaltiger spielen würde. Aus diesem Grund existieren auch keine Spiele auf dem Markt, in denen es Spielziel oder auch nur -inhalt ist, Menschen zu vergewaltigen. So etwas gibt es nicht.

Durch diese Lüge und die Behauptung von Anja Reschke zu Beginn wird jedoch genau das suggeriert. Die Wirkung sollte klar sein. Menschen, die sich im Bereich der Computerspiele nicht auskennen, dürften nun glauben, dass Computerspieler und vor allem Kinder virtuelle Frauen schänden.

Wie kann es also sein, dass eine solche dreiste und unwahre Behauptung gebracht wird? Katastrophal schlechte Recherche oder gar bewusste Lüge? Ich weiß nicht, was mir mehr Sorgen machen soll.

Die entsprechenden Szenen mit dem Lied „Rape Me“ zu unterlegen, empfinde ich als geschmacklos.

Später kommt Uwe Schünemann zu Wort: „Der Paragraph 131 hat ja bisher überhaupt nicht gewirkt und wenn man sogar bei der Spielanleitung dann aufgefordert wird, zunächst einmal jemanden zu quälen. Und dann kriegt man mehr Punkte, bevor man dann mit der Kettensäge den Kopf absägt, dann ist das etwas, was ich nicht verstehen kann, dass das überhaupt hergestellt werden muss und deshalb muss so etwas auch verboten werden.“

Bei dem von Herrn Schünemann beschriebenen Titel kann es sich eigentlich nur um das Spiel Manhunt handeln. Dieses Spiel hat in Deutschland keine USK-Klassifizierung (und dürfte daher nur an Erwachsene verkauft werden) und wurde zusätzlich von der BPjM indiziert (was eine Bewerbung ausschließt und den Erwerb auch für Erwachsene erschwert). Dazu kommt allerdings, dass das Spiel bereits 2005 unter Bezug auf § 131 StGB vom Amtsgericht München (zu Recht, wie ich finde) eingezogen und vernichtet wurde.

Uwe Schünemann argumentiert, dass der § 131 nicht ausreichend wäre und nennt als Begründung ein Spiel, dass auf Basis der bestehenden (und angeblich zu laschen) Gesetzgebung verboten wurde. Ich finde das irrsinnig.

Nach dem Interview mit Günther Beckstein folgen weitere Szenen aus Spielen, die keine Jugendfreigabe haben bzw. sogar von der BPjM indiziert sind.

Meine konkreten Fragen:

  1. Inwiefern sehen Sie in diesem Beitrag, der das Thema dermaßen wertend und geradezu hetzerisch aufgreift, die ARD-Leitlinien gewahrt?
  2. Inwiefern kann man bei dem Beitrag von differenzierter, vorurteilsfreier und sachkundiger Hintergrundinformation sprechen, wenn man die von mir aufgezeigten Ungereimtheiten (insb. die Vergewaltigungsszene) betrachtet?
  3. Warum werden Szenen aus „Call Of Duty 2“ gezeigt, in denen auf Leichen geschossen wird? Die interviewten Spieler behaupten, diese Szenen seien nicht von ihnen. Woher stammen die gezeigten Szenen?
  4. Wieso werden diese Szenen in Zusammenhang mit einem grinsenden Spieler gezeigt, der behauptet, nur über eine lustige Aussage seiner Mitspieler gelacht zu haben?
  5. Inwiefern sind die Worte „je blutiger, desto besser“ in der o.g. Aussage in Bezug auf „Call Of Duty 2“ zu verstehen?
  6. Warum wird Bert Weingarten von „Pan Amp“ zum Gefährdungspotential von „Call Of Duty 2“ interviewt? Was qualifiziert ihn, eine solche Einschätzung vorzunehmen?
  7. Sehen Sie in dem Umstand, dass die Firma „Pan Amp“ Filterlösungen für „Ego-Shooter“ anbietet, einen Interessenkonflikt bei Herrn Weingarten bei der Beurteilung dieses Themas?
  8. Wieso wurden stattdessen (oder auch zusätzlich) keine Medienpädagogen, Psychologen oder sonstige Experten interviewt, die auf die Gefährlichkeit dieser Spiele hätten eingehen können?
  9. Wieso wurden die Aussagen des Heise-Mitarbeiters nicht gesendet?
  10. Was macht Bert Weingarten zu diesem Thema qualifizierter als den Heise-Redakteur?
  11. Welche Aussagen liegen Ihnen von dem Heise-Mitarbeiter vor?
  12. Wieso wurde die Aussage „Familienväter, Schüler, Nazis“ gewählt? Liegen konkrete Zahlen vor, welchen Anteil rechtsradikale Spieler in „Call Of Duty 2“ ausmachen?
  13. Warum wurde bei sämtlichen Spielen verschwiegen, dass diese in Deutschland keine Jugendfreigabe erhalten haben bzw. sogar indiziert wurden?
  14. Wieso wurde bei der gezeigten Sex-Szene behauptet, es ginge in dem Spiel darum „möglichst viele Frauen zu vergewaltigen“?
  15. Werden Sie in kommenden Sendungen richtigstellen, dass in dem Spiel keine Vergewaltigungen möglich sind?
  16. Wieso wurde die entsprechende Szene mit dem Song „Rape Me“ unterlegt?
  17. Können Sie mir ein Spiel nennen, das es dem Spieler ermöglicht, Vergewaltigungen durchzuführen und das in Deutschland nicht verboten ist?
  18. Wurde Uwe Schünemann gefragt, um welches Spiel es sich bei seinen Ausführungen handelt? Falls nein, wieso nicht? Wäre eine solche Nachfrage für einen Journalisten im Sinne eines „kritischen“ und „investigativen Journalismus“ (s. ARD-Leitlinien) nicht unabdingbar?
  19. Wieso wurde nicht auf zentrale Problemstellungen eines solchen Verbots eingegangen? U.a. auf die Frage, wie ein Verbot (unabhängig vom Sinn) die Verbreitung sog. Killerspiele gerade bei Jugendlichen verhindern soll, wo doch alles, wie sie selber feststellen, (wenn auch illegal) im Internet verfügbar ist.
  20. Sehen Sie in einer Berichterstattung wie dieser eine sinnvolle Verwendung der Rundfunkgebühren?
  21. Sind Sie damit einverstanden, dass ich Ihre Stellungnahme auf meiner Webseite http://www.flokru.org/ veröffentliche?