“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.
Das sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf im Oktober 2006 über die sogenannten Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz. Wolf ist Mitglied der FDP. Der Partei, die sich Bürgerrechte und Liberalität auf die Fahnen geschrieben hat und Freiheit im Namen trägt.
Gleichzeitig ist die FDP aber auch die Partei von Leuten wie Gerhart Baum (selber einst Bundesinnenminister), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.) oder Burkhard Hirsch (ehem. NRW-Innenminister). Letztere haben teilweise bereits mehrfach erfolgreich gegen Sicherheitsgesetze Verfassungsbeschwerden eingereicht.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass Gerhart Baum auch zu jenen gehört, die gegen eben diese Online-Durchsuchungen in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegten. Und Recht bekamen. Das Gesetz ist in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig.
Aber mehr noch. So haben die Verfassungsrichter sogar aus dem Grundgesetz ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ abgeleitet. Welche Auswirkungen das haben wird, kann man jetzt kaum absehen. Ein Erfolg für die Freiheit ist es allemal. So viel zum Wesen des Internet, Herr Wolf.
Absurd wird es aber, wenn man sich die Reaktion der FDP-Bundestagsfraktion zum gestrigen Urteil ansieht:
„Das Modell Schily-Schäuble, das die Freiheit der Bürger zu schützen vorgibt, indem es die Bürgerfreiheit aufgibt, ist höchstrichterlich beendet worden“, kommentiert FDP-Partei- und Fraktionschef Guido Westerwelle zur Entscheidung der obersten Richter. Das Gericht stoppe die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll.
Ja, ist klar. Dumm nur, dass das betreffende Gesetz von einem FDP-Politiker auf den Weg gebracht und mehr als einmal verteidigt wurde. Wieder einmal bestätigt sich die FDP als populistisch-opportunistische Partei.
Zurück zu Wolf und dem Wesen des Internets. Nur weil ich mit dem Computer ins Internet gehe, auf dem auch meine privatesten und intimsten Daten liegen, heißt das nicht, dass ich diese Daten auch im Internet zur Verfügung stelle. Ja, meine Festplatte gehört für mich zum geschützten sog. Kernbereich privater Lebensgestaltung. Und nur weil es (für den Staat) Möglichkeiten geben mag, sich Zugriff auf diese Daten zu verschaffen, heißt das noch viel weniger, dass dieser Zugriff rechtens ist.
Schön, dass das Bundesverfassungsgericht das auch so anerkannt hat.
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