In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
(aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot am G8-Schutzwall; via lawblog)
Den Spruch hätte ich in den letzten Tagen gut gebrauchen können, als ich mir dumme Sprüche über Leute anhören musste, die in Heiligendamm und Umgebung demonstrieren.
Ich fürchte, das hätte auch nicht großartig gefruchtet.