Nachdem ich gestern darauf aufmerksam wurde, dass jemand bei eBay eine Artikelbeschreibung und ein Artikelfoto von mir geklaut hatte, um damit seine eigene Auktion ohne eigene Arbeit einzustellen, hatte ich neben dem Verkäufer auch eBay kontaktiert. Ich erklärte beiden, dass ich an diesem Bild das Urheberrecht habe und forderte dazu auf, mein Foto aus der Artikelbeschreibung zu löschen.
Was kam von eBay als Antwort? Ein Textbaustein. Gut, das ist nicht ungewöhnlich. Viele Unternehmen, die am Service sparen, verschicken solche Textbausteine, um sich Kunden bzw. Beschwerden möglichst vom Hals zu halten. Aber meistens ist es doch so, dass der Textbaustein immerhin zum Inhalt der eigenen Mail passt. Nicht so bei eBay:
Guten Tag,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben uns geschrieben, weil Sie
wissen moechten, ob fremde Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten
genutzt werden koennen.
Nö, hab ich nicht. Ich weiß, dass man das nicht darf. Ich bin der jenige, dessen Bilder jemand in seinen eBay-Angeboten genutzt hat und der will, dass das aufhört. Darauf folgen ein paar Hinweise. Absurderweise genau die Hinweise, die man sowieso zwangsweise auf der eBay-Seite angezeigt bekommt, wenn man sich dort über eine solchen Bilderklau beschweren will. Sagt mal, liebe Leute bei eBay, haltet ihr mich für doof?
Interessant ist auch, was die eBay-Hilfe zum Thema zu sagen hat:
Wenn Sie feststellen, dass ein anderes eBay-Mitglied Ihre selbst erstellten Bilder verwendet, empfehlen wir Ihnen, mit diesem Mitglied in Kontakt zu treten. Weisen Sie das Mitglied darauf hin, dass Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis benutzt wurden. In den meisten Fällen sind die Mitglieder sofort bereit, das Angebot zu beenden oder das Bild zu entfernen, sofern Ihnen das möglich ist und die Beanstandung zu Recht erfolgt.
Ist das nicht der Fall, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen das Mitglied vorzugehen. […]
eBay […] muss sich aus der diesbezüglichen Auseinandersetzung heraushalten.
Ist erst mal gar nicht so falsch. Ich bin kein Jurist, glaube aber trotzdem, dass man es sich hier etwas zu einfach macht. Denn eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar und rechtswidrig. Außerdem gibt es in Deutschland das Konzept der Störerhaftung. Das heißt anschaulich im Internet (in meiner Laieninterpretation): Jemand, der auf seinen Seiten eine Rechtswidrigkeit möglich macht (aber diese selber nicht begeht), haftet für diese Rechtswidrigkeit, sobald er davon in Kenntnis gesetzt wird. Das wurde auch schon in anders gelagerten Fällen bestätigt.
Und dass ich der Urheber am verwendeten Foto bin, kann ich leicht beweisen. Denn nur ich besitze das Bild in Originalauflösung samt aller EXIF-Daten auf meinem Computer. Hab ich eBay auch geschrieben.
Aber mal wieder schön zu sehen, wie sehr eBay versucht, sich aus allem raus zu halten. Die Provisionen und Gebühren streicht man gerne ein, aber für das, was auf der eigenen Plattform passiert, will man natürlich nicht verantwortlich sein. Und wenn überhaupt, dann verfolgt man die Interessen der Verkäufer. Die zahlen immerhin die Gebühren.
Der andere Verkäufer hat mir übrigens nicht geantwortet, dafür aber seine Auktion vor regulärem Ende abgebrochen.
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