Wie man bei Heise nachlesen kann, fordert Renate Künast ein Verbot von Standby-Schaltungen in Elektrogeräten. Dabei folgt natürlich wieder der obligatorische Hinweis auf die zig Kernkraftwerke, die man dabei abschalten könnte. Das ist natürlich auch so eine Sache. Ein Kernkraftwerk schaltet man nicht einfach so ab. Das geht nicht so leicht. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich sehe diese Forderung ziemlich kritisch. Das heißt nicht, dass ich Standby toll finde. Tatsächlich gibt es viele Geräte, die wirklich nutzlos Strom verbrauchen. Und auch unter Standby-Geräten gibt es krasse Unterschiede. Mein Notebook zieht im Standby 1 Watt Leistung. Und dabei hält es elementare Systemfunktionen, den Arbeitsspeicher und den Infrarotsensor für die Fernbedienung am Leben. Unser Fernseher braucht 11 Watt, nur um auf eine Eingabe der Fernbedienung zu warten.
Und genau da sind wir am Knackpunkt der Geschichte. Bei manchen Geräten macht der Standbymodus einfach Sinn. Beim Fernseher kann man ja noch darüber streiten, ob es zumutbar ist, vor der Benutzung zum Fernseher zu laufen und diesen einzuschalten, anstatt einfach die Fernbedienung vom Sofa aus zu verwenden.
Bei anderen Geräten wird es aber tatsächlich schwierig. Der Videorekorder kann nur selbstständig eine Aufnahme starten, wenn er in einem Standbymodus läuft. Faxgeräte brauchen zum automatischen Empfang dauerhaft Strom. Moderne Computer lassen sich zeitgesteuert oder vom Netzwerk aus anschalten. Für manche Anwendungen sinnvoll, aber auch das braucht Standby. Und bei all den Geräten mit den kleinen bösen Trafos (die alle allein dadurch Strom verbrauchen, dass sie in der Steckdose stecken) muss man anerkennen, dass da auch ein Sicherheitsaspekt eine Rolle spielt. Nicht umsonst gibt es den Begriff der Schutzkleinspannung.
So gut wie jedes Gerät, dass einen Standbymodus besitzt, hat dies aus irgendeinem mehr oder weniger sinnvollen Grund. Und genau das ist das Problem eines gesetzlichen Verbots. Wie will man regeln, wann es sich um unnütze Stromverschwendung handelt und wann ein sinnvoller Bereitschaftsmodus vorliegt? Wie will man das bitte in ein praktikables Gesetz umsetzen, dass nicht jeder Hersteller spielend umgehen kann, in dem er irgendeine Funktion anführt, für die der Standbymodus wichtig ist?
Um das nochmal klarzustellen. Ich will nicht jeden Standbyverbraucher rechtfertigen. Ich habe selber hier viele Steckdosenleisten mit Schalter, um Strom zu sparen. Vor allem aus finanzieller Motivation (ja, das lohnt sich wirklich). Aber mein Notebook packe ich tagsüber oft in den Standbymodus. Ich will nicht jedesmal minutenlang auf den Rechnerstart warten, nur weil ich mal eben etwas im Netz nachgucken muss. Ein Watt Leistung sind da akzeptabel.
Die Diskussion um Standbyverbraucher finde ich wichtig und gut. Aber Verbotsforderungen schmecken da (wie Verbotsforderungen im generellen) ganz unangenehm nach Populismus. Ich halte sie jedenfalls für nicht durchsetzbar und praktikabel.
Ein Patentrezept, wie man es besser machen kann, habe ich auch nicht. Im Endeffekt bleibt wohl nur, dem Verbraucher die Problematik klar zu machen. Vielleicht könnte man für gewisse Effizienzstandards sorgen, die Hersteller einhalten müssen. Aber auch das dürfte in der Umsetzung schwer werden.
Meiner Meinung nach verlangt auch das Thema Standby einfach nur mehr Eigenverantwortung der Nutzer, so wie bei allen anderen Dingen auch. Gehe ich für längere Zeit aus dem Haus wird das Gerät eben abgestellt und vielleicht sogar der Stecker gezogen. Da aber ein Grossteil der Bürger ihr Hirn nicht einzuschalten scheinen und lieber über hohe Strompreise klagen statt mal nachzudenken und “abzuschalten” muss das Ganze wieder in ein Gesetz verpackt werden, damit bloss niemand drüber nachdenken braucht und die Last, was zu tun, bei Anderen liegt.
Armes Deutschland ^-^