Was haben die Webseiten meiner Hausbank, der Stadt Velbert, des “Greenpeace Magazins”, der REMONDIS AG, der RWTH Aachen und der juristischen Fakultät der Ruhr-Uni Bochum gemeinsam?
Wahrscheinlich nicht allzu viel. Und doch findet sich auf allen diesen Seiten, meist im Impressum (also hier, hier, hier, hier, hier und hier), ein Hinweistext, der in etwa so aussieht:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - hat das LG Hamburg entschieden, durch die Anbringung eines Links habe man die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten. Dies könne nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Hompage untergebrachten Links.
Und damit sind diese Seiten kein Einzelfall. Jede zweite Webseite scheint einen solchen Text zu tragen. Wenn das so verbreitet ist, dann muss da doch was Wahres dran sein. Sollte man meinen.
Weit gefehlt. Es handelt sich vermutlich um die größte Urban Legend der deutschen Rechtssprechung.
Das Urteil existiert zwar tatsächlich und es stellt sogar fest, dass man Inhalte verlinkter Seiten tatsächlich mitzuverantworten hat. Eine solche Distanzierungsaussage bringt aber gar nichts. So eine hatte der Verurteilte nämlich selber auf seiner Seite. Und das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass er trotz dieser Aussage für die verlinkten Seiten verantwortlich ist.
Im Gegenteil ist so ein Haftungsauschluss sogar nicht nur nutzlos, sondern u.U. sogar schädlich. Warum verlinkt man auf Seiten, um sich dann von diesen zu distanzieren? Einen sehr schönen weiterführenden Artikel zum Disclaimerschwachsinn gibt es übrigens hier.
Nun, die Geschichte ist alt und seit Jahren ist bekannt, wie unglaublich viele Webseiten diesen Text ungefragt übernehmen, ohne sich auch nur einmal überhaupt das zitierte Urteil angesehen zu haben. Und hätte ich nur auf der privaten Homepage von Hans Müller einen solchen Hinweis gefunden, hätte ich mir diesen Artikel wohl gespart.
Dass aber meine Hausbank dieser Legende zum Opfer gefallen ist, macht mich zumindest nachdenklich. Eine Stadt mit fast 90000 Einwohnern sollte doch wohl so kompetente Mitarbeiter haben, dass jemandem in der Webredaktion sowas auffällt.
Wenn sich aber das größte deutsche Entsorgungsunternehmen oder eine designierte Elite-Uni solche Schnitzer erlauben, wird es peinlich. Die Krone aber setzt sich die juristische Fakutät der Ruhr-Uni Bochum selber auf. Dort, wo Leute ausgebildet werden, die es auf jeden Fall besser wissen müssten und die in der Lage sein sollten, ein Gerichtsurteil lesen und verstehen zu können, fällt man auf dieses Märchen rein.
1 Antwort zu “Disclaimeritis”